ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN für Hardware und Software
1.
Geltung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Dr. Byte®
Diese allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Dr. Byte® und dem Käufer
abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der
Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Dr.
Byte® nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die
nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen
will, hat er dies vorher schriftlich Dr. Byte® anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen
und Preise
Alle Rechnungen der Firma Dr. Byte®
sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das
Datum des Eingangs der Zahlung bei Dr. Byte®. Im Verzugsfalle ist Dr. Byte®
berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Dr. Byte® berechtigt, Zinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Dr. Byte® ist berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und
Versand
Alle Angebote sind freibleibend.
Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von Dr. Byte® genannten
Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein
Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der
Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder
treten sonstige Umstände ein, die Dr. Byte® eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl Dr. Byte® diese Umstände nicht zu vertreten hat, so
verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Dr. Byte®
an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten
gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der
Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen von der Firma Dr. Byte® nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn er Dr. Byte® nach Ablauf der verlängerten Frist
eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen,
wenn Dr. Byte® nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma Dr. Byte®
die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise
unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die
Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl
des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma Dr. Byte®
liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu
untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma Dr. Byte® zu melden. Gleiches
gilt für verdeckte Schäden. Geht Dr. Byte® aufgrund des Unterlassens dieser
Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus
dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma Dr. Byte® verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Dr. Byte® aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von Dr.
Byte®. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma
Dr. Byte® stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-,
Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Dr. Byte® auf Anforderung
eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der
Versicherungsanspruch des Kunden als an Dr. Byte® abgetreten. Der Kunde ist zur
Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma Dr. Byte®
unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt von Dr. Byte® unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die
Firma Dr. Byte® dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Dr. Byte®
bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde
ist verpflichtet, Dr. Byte® alle zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Dr. Byte® haftet bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet Dr. Byte® nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird
diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der
Firma Dr. Byte® aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des
Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden
Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat,
durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen
gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige
Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten
Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
6. Gewährleistung
für Hardware
Die Firma Dr. Byte® gewährleistet, dass die Waren
nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Dr. Byte® und der Kunde sind sich darüber einig, dass
im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und
Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und
beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des
Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat
der Kunde der Firma Dr. Byte® unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung
umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß,
äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt,
soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Dr. Byte® Geräte, Elemente oder
Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn,
dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden
Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden
sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der
Kunde der Firma Dr. Byte® eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde
teilt Dr. Byte® mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der
gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Dr.
Byte® ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn
diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und
wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden
mit sich bringen würde. Dr. Byte® kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar
ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder
in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma Dr. Byte® zwei
Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder
mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten
erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch
innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die
Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde,
steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma Dr. Byte® wegen
Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein
Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma Dr. Byte® nicht
zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat,
allen der Firma Dr. Byte® entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer
Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen
Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand
generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7. Gewährleistung
für Software
Der Kunde wird Software unmittelbar nach der
Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich
unverzüglich mitteilen. Die Firma Dr. Byte® gewährleistet für einen Zeitraum
von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software
hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im
begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn
des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre
ab der Ablieferung. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen
Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass
eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist
und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)
möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der
Kunde der Firma Dr. Byte® eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde
teilt Dr. Byte® mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der
gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Dr.
Byte® ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn
diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und
wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden
mit sich bringen würde. Dr. Byte® kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar
ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder
in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma Dr. Byte® zwei
Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten
erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb
der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung
unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden
das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma Dr. Byte® wegen
Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein
Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma Dr. Byte® nicht
zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme der Firma Dr. Byte® grob fahrlässig oder vorsätzlich zu
vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die
Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender
vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen
über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung
und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe
hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich
schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen
ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und
Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer
Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist
ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen
vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer
Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen
Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand
generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
8. Vertraulichkeit
Dr. Byte® und der Kunde verpflichten
sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in
irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung
erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in
elektronischer Form bei der Firma Dr. Byte® gespeichert sind, gelten als
zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und
ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
10. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
Firma Dr. Byte® ist es dem Käufer nicht gestattet, die von Dr. Byte® erworbene
Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer
sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der
Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu
beachten.
11. Export
Der Käufer erkennt an, dass der
Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den
Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt,
welche die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen
Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern
einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser
Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder
direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder
Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw.
an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die
hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt
zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of
Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder
einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des
Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen
beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten sind derzeit
(Stand 08/2003): Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und
Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam; Endabnehmer, für die Beschränkungen
gelten sind: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die
begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden,
für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und
biologischen Waffen verwendet werden; Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang
mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder
für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt
werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer
Geschäftsbeziehung mit der Firma Dr. Byte® nur mit schriftlicher Einwilligung
von Dr. Byte® abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist
dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz der Hauptniederlassung von Dr. Byte® in der Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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