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AGB ... |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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| A. | Vertragliche Grundlagen |
| 1 | Geltungsbereich |
| Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. | |
| 2. | Ausschließlichkeit |
| Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn Dr. Byte® ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie Dr. Byte® sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. |
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| 3. | Vertragsschluss und Schriftform |
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Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art
und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich
festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst
wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für
alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen
im Rahmen der Vertragsbeziehungen. | |
| B. | Überlassung von Software |
| 4. | Lizenz und Umfang der Nutzung |
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Die Firma Dr. Byte® überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem
Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im
Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und das
Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern. | |
| 5. | Schutzrechte Dritter |
Dr. Byte® stellt
den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der
Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder
sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden,
vorausgesetzt,
Die
vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung
oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die
Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht
von Dr. Byte® geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt
wurde. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen der Firma Dr. Byte® eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann Dr. Byte® unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten
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| 6. | Eigentum und Urheberrechte |
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Die
dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten
Dokumentation im Eigentum der Firma Dr. Byte®. | |
| 7. | Zahlungen |
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Für
die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung
einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet
sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen
Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. | |
| 8. | Pflichten des Kunden |
| Die überlassenen
Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz noch teilweise
Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht
werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben der Firma Dr. Byte® an den Programmen in keiner Form verändern. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, der Firma Dr. Byte® den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen. |
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| 9. | Kündigung |
| Dr. Byte® kann den
Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten
Zahlung der Lizenzgebühr länger als zwei Monate in Verzug ist, und/oder der
Kunde - nach schriftlicher Abmahnung - weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens Dr. Byte® oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn Dr. Byte® ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er Dr. Byte® zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme, Kopien und dazugehörigen Materialien, einschließlich geänderter oder kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an Dr. Byte®. Daneben räumt er Dr.Byte® das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein. |
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| C. | Softwareerweiterung und –anpassung |
| 10. | Handling |
| Dr. Byte® wird die
gelieferte Software erweitern und anpassen. Der Kunde wird, soweit die Parteien nichts anderes explizit schriftlich vereinbart haben, seine Anforderungen an die Software in einer geeigneten Beschreibung schriftlich rechtzeitig an den Auftragnehmer mitteilen. Der Kunde stellt der Firma Dr. Byte® alle für die Erstellung der Software erforderlichen Informationen in schriftlicher, übersichtlicher Form zur Verfügung und erläutert diese auf Wunsch der Firma Dr. Byte® auch mündlich. Stellt der Kunde fest, dass erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder Leistungsbeschreibungen nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, die der Kunde tatsächlich verlangt, so wird er Dr. Byte® hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder Änderung der Anforderungen. Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der Kunde kostenlos. Stellt Dr. Byte® fest, dass Angaben oder Informationen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird Dr. Byte® den Kunden hierauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Der Kunde wird über eine sich aus diesem Hinweis ergebende Änderung, soweit sie den Erstellungsprozess der Software betrifft, sofort entscheiden. Jede Partei nennt der anderen unverzüglich nach Vertragsabschluss eine fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen. |
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| 11. | Änderungsverlangen |
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Solange die Software nicht von Dr. Byte® geliefert wurde, kann der Kunde
jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen, solange das
Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis zum Gesamtauftrag steht und auf
sachlichen Erwägungen beruht. Die Firma Dr. Byte® wird diesem Änderungsverlangen
Folge leisten, es sei denn, dass Dr. Byte® dieses aufgrund der konkreten
betrieblichen Situation unzumutbar ist. | |
| D. | Lieferung, Abnahme, Gewährleistung, Haftung, Vertraulichkeit und Datenschutz |
| 12. | Lieferung, Termine und Installation |
| Liefertermine und
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen,
es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart
sind. Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner. Der Kunde übergibt der Firma Dr. Byte® unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen Dr. Byte® die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform ersehen kann. Stellt Dr. Byte® fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zugangs zur Hardware sowie das kostenlose Zurverfügungstellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen der Firma Dr. Byte® und das kostenlose Zurverfügungstellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. Dr. Byte® stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von der Firma Dr. Byte® angebotenen Version des Lizenzprodukts in Objektcode auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen Adresse zur Verfügung. Dr. Byte® behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird mitgeliefert. Er dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang. Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum der Firma Dr. Byte® und darf vom Kunden nur zum vereinbarten Gebrauch benutzt werden. Bei Verlust der Software oder des Handbuches liefert die Firma Dr. Byte® gegen Entrichtung der Selbstkosten ein Ersatzexemplar. Dr. Byte® gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch Dr. Byte® auf einem Hardwaresystem des Kunden als erfolgt. |
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| 13. | Abnahme |
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Nach Installation und Prüfung teilt Dr. Byte® dem Kunden schriftlich mit,
dass die gegenüber der Standardversion erweiterten und/oder angepassten
Softwareteile in vollem Umfang funktionsfähig sind, und fordert den Kunden zur
Abnahme auf. | |
| 14. | Gewährleistung |
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Dr.
Byte® übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe
die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im
Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Ist
der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die
Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang
stehenden Mangel stehen Dr. Byte® zwei Versuche innerhalb der vom Kunden
gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das
Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der
gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den
oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. | |
| 15. | Schulung |
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Dr.
Byte® vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und
Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf
Anwenderebene zu nutzen. | |
| 16. | Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen |
| Dr. Byte® haftet
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet Dr. Byte® nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder
der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch
sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch
im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma Dr. Byte®. Eine
Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Dr. Byte® aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt. |
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| 17. | Vertraulichkeit, Datenschutz |
| Dr. Byte® und der
Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der
anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben
oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung
erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk “Vertraulich" zu versehen. |
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| E. | Rechte bei Nutzungsbeendigung |
| 18. | Rückgabe von Sachen |
| Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die wir unseren Kunden zur Nutzung überlassen haben, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware, an uns zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten von unseren Kunden zu übernehmen sind. | |
| 19. | Software |
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Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die Dr. Byte® gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und das Löschungsprotokoll uns zu überlassen. |
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| 20. | Dokumentationen |
| Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören - einschließlich von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen -, sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben. | |
| 21. | Bestätigung vollständiger Rückgabe |
| Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden sind. | |
| F. | Nebenbestimmungen |
| 22. | Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| Unsere gesamten
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische
Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel der Hauptsitz der Firma Dr. Byte®. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz der Firma Dr. Byte®, die Firma Dr. Byte® ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Ist Vertragspartner der Firma Dr. Byte® kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung. |
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| 23. | Salvatorische Klausel |
| Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. |
Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt (C) "Dr. Byte"®
Firmensitz
Dr. Byte, 01.04.1998
(letzter Stand 01.07.2003)
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